Über das Leben des Johannes Bückler (Schinderhannes)
Um 1779 wird Johannes Bückler in Miehlen im Taunus als Sohn der Anna Maria Schmidt und des Johann Bückler aus Merzweiler am Glan
geboren.
Die Familie muss nach wenigen Jahren aus Miehlen fliehen, nachdem der Mutter vorgeworfen wird, sie habe Wäsche von der Bleiche
gestohlen. Der Vater plant nach Polen auszuwandern, lässt sich jedoch auf dem Weg dorthin bei der preußischen Armee anwerben.
Kinder und Frau ziehen jahrelang im Tross mit. Der Vater desertiert und man findet die Familie 1792 in des Vaters alter Heimat
in Merzweiler wieder. Hannes besucht die Schule, lernt lesen und schreiben und beginnt bei dem Wasenmeister Nagel in Bärenbach
(bei Kirn) eine Abdeckerlehre. Nach einigen Monaten stiehlt er dem Meister jedoch Felle und verkaufte sie. Als der Diebstahl
bemerkt wird, flieht er.
1798 wird er erstmals in Kirn verhaftet, bricht aber aus, ähnlich wie noch im gleichen Jahr in Saarbrücken. Er schlägt sich mit
dem Diebstahl von Schweinen, Hammeln und Pferden durch, bis er 1799 zum dritten Mal verhaftet wird und schließlich in Simmern im
Turm der ehemaligen Stadtbefestigung eingesperrt wird.
Mit dem Ausbruch aus dem Turm, der eigentlich als ausbruchsicher galt, beginnt die „große Zeit“ des Schinderhannes. Er verlegt
sich auf offenen Straßenraub und die Erstürmung von Häusern von Juden in kleineren Dörfern. Weiterhin beginnt er mit
Schutzbrief-Erpressungen Gelder einzutreiben und arbeitet mit anderen Banden (z.B. Große Niederländerbande) zusammen. Im Jahr
1800 lernt Hannes die Bänkelsängertochter Julchen Blasius kennen und macht sie zu seiner ständigen Gefährtin.
Das ganze linksrheinische Gebiet ist von den Franzosen besetzt. Inzwischen wird er von der gesamten Gendamerie des Landes gesucht
und verfolgt. Immer öfter taucht er im Rechtsrheinischen unter und tritt dort als Krämer „Jakob Ofenloch“ auf. Hier wird er
allerdings im 31. Mai 1802 ohne Papier aufgegriffen. Um einer Haftstrafe zu entgehen, lässt er sich von der Armee anwerben. Nur
sechs Tage später wird er von einem ehemaligen Miträuber erkannt und verraten. Er wird verhaftet und nach Frankfurt gebracht, um
dann an die Franzosen nach Mainz ausgeliefert zu werden. Hier sitzt er im Holzturm und wird zahlreichen Verhören unterzogen. Er
gibt, im Glauben die Strafe mildern zu können, alle Diebstähle und Raubzüge zu und hat dabei ein erstaunliches Detailsgedächtnis.
Zum Schluss sind es 68 Angeklagte, die nach und nach verhaftet werden. Über 400 Zeugen sagen bei der Gerichtsverhandlung im
Kurfürstlichen Schloß aus.
Der Prozess endet mit zwanzig Todesurteilen, die am 21. November 1803 mittels der Guillotine vollstreckt wurden. Unter den
verurteilten ist auch der Schinderhannes.
Der Vater Bückler bekommt eine Kettenstrafe von 24 Jahren, stirbt aber schon wenige Wochen nach dem Prozess. Julchen Blasius,
die im Gefängnis einen Sohn geboren hat, kommt mit einer zweijährigen Gefängnisstrafe davon, sie stirbt 1851 in ihrem Heimatort
Weierbach.
Ausführlichere Biographische Angaben: siehe unter “Links”.